Terminänderungen und Absagen

Besonderheiten einer psychotherapeutischen Praxis

In vielen Arztpraxen dauern Termine nur wenige Minuten, so dass bei kurzfristigen Absagen nachfolgende Patienten aus dem Wartezimmer problemlos eingeschoben werden können. Die Situation ist in einer psychotherapeutischen Praxis anders. Hier ist die gesamte Stunde für Sie fest reserviert und die Praxis wird als reine Bestellpraxis ohne Wartezimmer betrieben. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie vereinbarte Termine in der Regel ohne Wartezeit wahrnehmen können.

Da kurzfristige Terminausfälle bei dieser Art der Praxisorgansiation nicht so leicht mit anderen Patienten gefüllt werden können, gelten in psychotherapeutischen Praxen üblicherweise Stornierungs- und Ausfallvereinbarungen. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit anderen Branchen wie z.B. bei Hotel- oder Flugbuchungen, bei denen Buchungen oftmals nicht mehr kurzfristig storniert werden können.

Änderungen bereits vereinbarter Termine sollten die Ausnahme bleiben.

Der Beginn einer Therapie setzt eine kontinuierliche und regelmäßige Teilnahme voraus, von der auch die Erstattung durch die Krankenkasse abhängt.  Bei Verhinderung in die Praxis zu kommen oder bei leichtem Unwohlsein / Krankheit kann der Termin auch in Form einer Videositzung von Ihnen zu Hause aus durchgeführt werden und muss dann nicht abgesagt werden.

Falls Sie dennoch einmal einen vereinbarten Termin ändern oder absagen möchten, gelten folgende Regelungen:
  • Änderungen bis 10 Tage vor dem Termin sind ohne Einschränkungen möglich
  • Bei kurzfristigeren Terminänderungen muss ich anstelle von Ihnen einen anderen Patienten für den Termin finden. Für den damit verbundenen oftmals erheblichen administrativen Aufwand berechne ich eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
  • Wenn Sie Ihren Termin weniger als 48 Stunden vorher absagen, ist es manchmal nicht mehr möglich, diesen neu zu vergeben. In einem solchen Fall fällt – unabhängig vom Grund des Nichterscheinens – ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro an.

Bearbeitungs- und Ausfallgebühren werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind von Ihnen privat zu tragen. Ein Ausfallhonorar wird selbstverständlich nur dann berechnet, wenn der Termin nicht neu vergeben werden kann.